Trotz aller Bekundungen seitens der Stadt zur Bürgerbeteiligung
und Verfahrensoffenheit, werden durch die in der gestrigen Ratsversammlung
bekannt gewordene erteilte Baugenehmigung zur Errichtung eines Supermarktes
im Innenhof des Wohnkomplexes Windmühlen-/Brüder-/
Es ist unplausibel, dass die Stadtverwaltung nicht in der Lage sein soll,
aus den noch offenen Fragen eine aufschiebende Wirkung für das
Baugenehmigungsverfahren abzuleiten. Begründet wird dies mit einem
Rechtsgutachten, dessen Inhalte der Öffentlichkeit bis heute vorenthalten werden.
An dieser Stelle wird das Recht augenscheinlich benutzt, um die
Mitbestimmungsmöglichkeiten der Bürger zu schwächen anstatt sie zu stärken.
Für die IG Windmühlenstraße ist es nicht hinnehmbar, dass in der Stadt Leipzig
die ökonomischen Interessen eines Investors höher bewertet werden als den erklärten
Willen von über 2000 Bürgern, die bis heute die Petition (online und auf Papier) der
IG Windmühlenstraße gezeichnet haben.
Pressestimmen:
Kiez Windmühlenstraße in Leipzig: Investor darf Supermarkt in kleinerer Version bauen /
Leipziger Internetzeitung, 15.12.2011
Ein dreifaches Olé auf Bürgerbeteiligung und Demokratie!
AntwortenLöschen"Jedem Bürger steht es offen, aktiv die Aufgaben der Kommune zu beeinflussen und seine Gestaltungsspielräume zu nutzen. Auf verschiedenen Wegen können sich Bürgerinnen und Bürger informieren, Meinungen bilden, Standpunkte einbringen und Entscheidungen mitgestalten. Nutzen Sie diese und mischen Sie sich ein!
Leipzig beschreitet neue Wege der Bürgerbeteiligung, die weit über den gesetzlichen Rahmen hinausgeht. Dies ist ein wichtiges Anliegen der Stadt."